Kennzeichnungspflicht
Der Trend, geschützte Tiere zu halten, wird immer größer. Damit steigt auch leider die Zahl der illegalen Einfuhren aus dem Ausland. Meist werden diese illegal eingeführten Tiere der freien Wildbahn entnommen.
Seit dem 01.01.2001 fordert der Bundesgesetzgeber bei ca. 60% der Reptilien und ca. 95% der geschützten Vogelarten die Kennzeichnung der Tiere, um sie als Eigentum des Besitzers eindeutig
erkennen zu können. Mit Hilfe der Kennzeichnung ist nachvollziehbar, welches Tier vom Halter angemeldet wurde. Bei Kontrollen ist mittels der Kennzeichnung erkennbar, dass es sich immer noch um
das selbe Tier handelt.
Bei der Unteren Naturschutzbehörde können Sie sich erkundigen, ob Ihr artengeschütztes Tier gekennzeichnet werden muss.
Bei Vögeln erfolgt die Kennzeichnung mittels Ring oder Transponder; bei Reptilien mittels Transponder oder Fotodokumentation.
Der Transponder ist eine reiskorngroße Metallkapsel mit einer Chipnummer, die dem Tier unter die Haut eingesetzt wird.
Die Fotodokumentation muss die individuellen Merkmale des Tieres eindeutig erkennen lassen. Eine Anleitung zur Fotodokumentation kann bei der Unteren Naturschutzbehörde angefordert werden.
Ausgabestellen von Kennzeichen (Ringe, Transponder):
Bundesverband
für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA e.V.)
Zentralverbandzoologischer
Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF e.V.)